AGB
Geltungsbereich
Die Geschäftsbedingungen regeln die rechtlichen Beziehungen zwischen der freiberuflichen Trainerin Arianne Hoffmann (nachfolgend „HOFRAUM Eschbach“) und ihren Klient*innen.
Die Geschäftsbedingungen sind Bestandteil des Vertrages, der durch den Erwerb von Dienstleistungen von HOFRAUM Eschbach zustande kommt.
Leistungen
HOFRAUM Eschbach verpflichtet sich, dem Klient*innen die vereinbarte Dienstleistung zu erbringen. Hierzu zählt insbesondere die Einweisung der Klient*innen in die sachgerechte Nutzung der Trainingsgeräte sowie die stete Überwachung und, falls erforderlich, Korrektur des Trainingsverhaltens der Klient*innen. HOFRAUM Eschbach behält sich vor, andere Trainer als im Stundenplan angegeben einzusetzen, wenn dies zur Durchführung des Trainings erforderlich sein sollte. Ist keine andere Vereinbarung getroffen, kann das Training nur durch den Klient*innen persönlich in Anspruch genommen werden. Die Dauer einer Trainingseinheit beträgt 60 Minuten.
Verschwiegenheit
HOFRAUM Eschbach ist verpflichtet, jegliche Art von Informationen von oder über Klient*innen vertraulich zu behandeln.
Mitwirkungserfordernis der Klient*innen
Zum Wohle ihrer eigenen Gesundheit müssen Klient*innen vor der Aufnahme des Trainings alle für das Training relevanten Angaben über ihren Gesundheitszustand machen. Klient*innen sind verpflichtet, Veränderungen ihres Gesundheitszustandes sowie insbesondere körperliche Beschwerden, die während des Trainings auftreten, umgehend, wahrheitsgemäß und vollständig mitzuteilen. Im gegenseitigen Einvernehmen wird dann über die Fortsetzung der Leistungserbringung entschieden. Fehlerhafte oder fehlende Angaben gehen nicht zu Lasten von HOFRAUM Eschbach.
Sämtliche Leistungen werden über das Buchungssystem von HOFRAUM Eschbach terminiert.
Sorgfaltspflicht der Klient*innen
Die Klient*innen verpflichten sich, die Geräte von HOFRAUM Eschbach pfleglich zu behandeln.
Insbesondere verpflichten sich die Klient*innen dazu, in den entsprechend ausgewiesenen Bereichen keinerlei Schuhwerk zu tragen, beim Training keine Sportbekleidung mit Reißverschlüssen oder scharfkantigen Applikationen zu tragen sowie die Geräte nur unter Aufsicht und den Anweisungen entsprechend zu benutzen.
Verhinderung des Kunden
Bei Verhinderung haben Klient*innen schnellstmöglich, spätestens aber 24 Stunden vor Trainingsbeginn über das Buchungssystem abzusagen. In diesem Falle werden ihm die Kosten für das Training im Buchungssystem gutgeschrieben.
Bei Absagen durch den Klient*innen weniger als 24 Stunden vor Trainingsbeginn oder bei Nichterscheinen werden die Kosten für das Training in voller Höhe berechnet. Eine Rückerstattung oder Gutschrift ist ausgeschlossen. In diesem Falle kann die Klientin aber selbst für Ersatz sorgen, so dass jemand anderes an ihrer Stelle das Training wahrnimmt.
Absage durch HOFRAUM Eschbach
Bei einer Trainingsabsage durch die Trainer*innen erfolgt für ein bereits gezahltes Training eine Gutschrift oder Rückerstattung.
Verfallsdatum von Karten
Einzeln gekaufte Stunden haben eine Gültigkeit von 31 Tagen ab Kauf. Die 5er, 10er und 20er Karten, die entweder im Studio oder über das Buchungssystem erworben werden, haben eine Gültigkeit von 365 Tagen ab Kauf.
Haftungsbeschränkungen
HOFRAUM Eschbach haftet nur für vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen (auch aller gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen), solange nicht vertragswesentliche Pflichten betroffen sind.
HOFRAUM Eschbach haftet nicht für Schäden, die auf fehlerhafte oder fehlende Angaben über den Gesundheitszustand der Klient*in zurückgehen oder die der Klient durch Selbstüberschätzung seiner/ihrer körperlichen Leistungsfähigkeit erleidet. Klient*innen haben sich eigenverantwortlich gegen Unfälle und Verletzungen, die im Rahmen des Trainings auftreten können, zu versichern.
HOFRAUM Eschbach übernimmt keine Haftung für den Verlust von Wertgegenständen in den Räumlichkeiten.
Grundsätzlich ist jede Haftung ausgeschlossen, wenn Klient*innen sich nicht an die Anweisungen der Trainer*innen von HOFRAUM Eschbach halten.
Schlussbestimmungen
HOFRAUM Eschbach ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des Mitgliedsvertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so lässt dies die Wirksamkeit des Vertrages sowie dessen übrige Bestimmungen unberührt. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung ist durch eine solche zu ersetzen, die wirtschaftlich und rechtlich dem am Nächsten kommt, das die Parteien mit der ursprünglichen Regelung beabsichtigt haben. Vertragssprache ist deutsch. Als Gerichtsstand wird Landau/Pfalz vereinbart. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.